Krankengymnastik ist eine physiotherapeutische Grundleistung

Eine Krankengymnastik gemäß Heilmittelkatalog ist eine Bewegungstherapie. Sie unterscheidet sich sowohl in der Diagnostik als auch in der Behandlung grundlegend von einer MANUELLEN THERAPIE.

Zum Verständnis: Krankengymnastik ist eine physiotherapeutische Grundleistung, die von jedem Physiotherapeuten ohne weitere Qualifikationen und Berufserfahrung ausgeführt werden darf. Daraus ergibt sich zwangsläufig ein großer qualitativer Unterschied in Bezug auf Diagnostik und Therapie.

Krankengymnastik in der physiotherapie 101

Wenn ein Patient mit einer krankengymnastischen Verordnung zu uns kommt, so bedeutet das: Alle weiterführenden manualtherapeutischen Qualifikationen dürfen nicht zur Anwendung kommen, da diese der Verordnung „Manuelle Therapie“ vorbehalten sind. Nun ist es für einen Therapeuten mit manualtherapeutischen Qualifikationen und jahrelanger Berufserfahrung eine ernsthafte Herausforderung, wider besseren Wissens ausschließlich grundlegende Methoden anzuwenden und weiterführende nicht anzubieten.

Wir haben es hier mit einem grundsätzlichen Problem in der physiotherapeutischen Rechtslage zu tun und bitten Sie daher von Herzen um Verständnis, wenn wir zunächst versuchen, eine krankengymnastische Verordnung durch Rücksprache mit dem Arzt in eine MANUELLE THERAPIE zu wandeln. Diese gibt uns die Berechtigung, Sie entsprechend unserer Fähigkeiten, Erfahrungen und Befugnisse auch behandeln zu dürfen.

Der erste Termin

Wir bitten Sie herzlich, zum ersten Termin neben Ihrer Verordnung alle Ihnen vorliegenden Befunde (Röntgenbefunde, MRT-Befunde, Diagnosen bzw. Empfehlungen Ihrer Ärztin bzw. Ihres Arztes) mitzubringen.